Wie funktioniert die private Arbeitsvermittlung ?

Arbeitslose dürfen unter bestimmten Bedingungen einen privaten Arbeitsvermittler mit der Job-Suche beauftragen. Bezahlt werden diese vom Arbeitsamt, vorausgesetzt der Arbeitslose ist im Besitz eines so genannten Vermittlungsgutscheins.

Ausgegeben werden die Vermittlungsgutscheine vom Arbeitsamt. Voraussetzung für den Anspruch oder für die Ausgabe eines Vermittlungsgutscheines ist, dass man drei Monate arbeitslos ist und Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe hat. Man kann sich in diesem Fall an den entsprechenden Vermittler seines Arbeitsamtes wenden, oder der Vermittler bietet einem auch initiativ in einem Beratungsgespräch diesen Vermittlungsgutschein an.

Anfordern kann man den Vermittlungsgutschein ganz unbürokratisch: per Telefon, Fax, Brief oder E-Mail. Dieser Schein, ein DIN A4-Blatt, enthält die Personendaten des Arbeitslosen und garantiert, dass das Arbeitsamt die Kosten für die private Arbeitsvermittlung übernimmt.

Geld aber gibt’s für den Vermittler nur dann, wenn er für den Arbeitslosen einen Job mit Perspektive findet. Deshalb gibt’s das Geld auch nur in Raten: 1.000 Euro bei Vermittlung, den Rest nach sechs Monaten, wenn das neue Arbeitsverhältnis noch besteht. Die Honorare für die Vermittler sind festgeschrieben und gestaffelt. Die Höhe hängt ab von der Dauer der Arbeitslosigkeit und liegt zwischen 1.500 und 2.500 Euro (ab 01/2005 einheitlich 2.000 Euro).

Den Vermittlungsgutschein gibt es seit April 2002. Sinn und Zweck: Er ist ein weiteres Mittel, um möglichst viele Arbeitslose wieder in Lohn und Brot zu bringen.