Wie funktioniert die private Arbeitsvermittlung ?
Ausgegeben werden die Vermittlungsgutscheine vom Arbeitsamt. Voraussetzung für den Anspruch oder für die Ausgabe eines Vermittlungsgutscheines ist, dass man drei Monate arbeitslos ist und Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe hat. Man kann sich in diesem Fall an den entsprechenden Vermittler seines Arbeitsamtes wenden, oder der Vermittler bietet einem auch initiativ in einem Beratungsgespräch diesen Vermittlungsgutschein an. Anfordern kann man den
Vermittlungsgutschein ganz unbürokratisch: per Telefon, Fax, Brief
oder E-Mail. Dieser Schein, ein DIN A4-Blatt, enthält die
Personendaten des Arbeitslosen und garantiert, dass das Arbeitsamt die
Kosten für die private Arbeitsvermittlung übernimmt. |