Aktuelle Informationen und Bestimmungen

 
Hartz-Konzept und praktische Umsetzung

Ab dem 1. November 2004 ist die Gründung einer Ich-AG an die Vorlage einer Tragfähigkeitsbescheinigung gebunden. 

Seit dem 01.01.2004 sind zwei neue Gesetze in Kraft. Diese basieren auf den Vorschlägen der sog. Hartz-Kommission. Was die wenigsten wissen, dieses Gremium hatte den offiziellen Namen Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Aus dem Grund heißen die aus den Ergebnissen resultierenden Gesetze „Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ und „Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“.
Viele aber fragen sich über die eigentlichen Ziele der Arbeitsmarktreform. Hier die Antwort:
Stärkung des Grundsatzes von Fördern und Fordern
Verbindung von Sicherheit und Flexibilität,
Erschließung neuer Beschäftigungsfelder und neuer Arbeitsplätze,
Verbesserung der Qualität und Schnelligkeit der Arbeitsvermittlung,
Neuausrichtung der Förderstruktur in der beruflichen Weiterbildung und
Stärkung des Dienstleistungscharakters der Bundesanstalt für Arbeit.

Der Wortlaut beider Gesetze kann auf den Internetseiten beispielsweise der Bundesregierung und des BMWA nachgelesen werden. Dort finden sich natürlich auch detaillierte Informationen und Hinweise, d.h. Interpretationen aus Sicht der Regierung für die betroffenen Interessengruppen. Die Gesetze sehen zahlreiche Neuheiten sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Entleiher vor. Diese sind im wesentlichen:

Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen 
am Arbeitsmarkt
Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
 
- Frühzeitige Meldepflicht mit Minderung des Arbeitslosengeldes  
- Einführung von Personal-Service-Agenturen, Änderung im Bereich Arbeitnehmerüberlassung  
- Neuausrichtung der Weiterbildungsförderung  
- Änderung der Zumutbarkeitsregelungen  
- Änderung der Sperrzeitregelung  
- Wegfall der Dynamisierung  
- Vereinfachung bei Mobilitätshilfen  
- Beauftragung von Trägern mit Eingliederugnsmassnahmen  
- Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer  
- Beitragsbonus für Arbeitgeber bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmer  
- Ausweitung der Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung Älterer  
- Vorarbeiten zur Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe  
- Einrichtung von JobCentern
- Umsetzung der Ich- bzw. Familien-AG
- Mini-Jobs
- Verbesserung der Eingliederungschancen von Jugendlichen mit schlechteren Startchancen
   
   
   
   
   
   
   
   

Erläuterungen zu beiden Gesetzen durch das Bundesministerium f. Wirtschaft und Arbeit sind auf der Internetseite des Ministeriums einsehbar. Dort befinden sich auch die Gesetze zum Download.
Das Erste und Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.

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