Hartz-Konzept
und praktische Umsetzung
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Ab dem 1. November 2004 ist die
Gründung einer Ich-AG an die Vorlage einer
Tragfähigkeitsbescheinigung gebunden.
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Seit dem
01.01.2004 sind zwei neue Gesetze in Kraft. Diese basieren auf
den Vorschlägen der sog. Hartz-Kommission. Was die wenigsten
wissen, dieses Gremium hatte den offiziellen Namen Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“. Aus dem
Grund heißen die aus den Ergebnissen resultierenden Gesetze
„Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt“ und „Zweites Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“.
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Viele
aber fragen sich über die eigentlichen Ziele der
Arbeitsmarktreform. Hier die Antwort:
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Stärkung
des Grundsatzes von Fördern und Fordern |
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Verbindung
von Sicherheit und Flexibilität, |
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Erschließung
neuer Beschäftigungsfelder und neuer Arbeitsplätze, |
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Verbesserung
der Qualität und Schnelligkeit der Arbeitsvermittlung, |
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Neuausrichtung
der Förderstruktur in der beruflichen Weiterbildung und |
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Stärkung
des Dienstleistungscharakters der Bundesanstalt für
Arbeit. |
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Der Wortlaut beider Gesetze kann auf den Internetseiten
beispielsweise der Bundesregierung
und des BMWA
nachgelesen werden. Dort finden sich natürlich auch
detaillierte Informationen und Hinweise, d.h. Interpretationen
aus Sicht der Regierung für die betroffenen Interessengruppen.
Die Gesetze sehen zahlreiche Neuheiten sowohl für Arbeitnehmer
und Arbeitgeber bzw. Entleiher vor. Diese sind im wesentlichen:
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Erstes
Gesetz für moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt
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Zweites
Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt |
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Frühzeitige
Meldepflicht mit Minderung des
Arbeitslosengeldes |
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Einführung
von Personal-Service-Agenturen, Änderung im
Bereich Arbeitnehmerüberlassung |
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Neuausrichtung
der Weiterbildungsförderung |
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Änderung
der Zumutbarkeitsregelungen |
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Änderung
der Sperrzeitregelung |
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Wegfall
der Dynamisierung |
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Vereinfachung
bei Mobilitätshilfen |
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Beauftragung
von Trägern mit Eingliederugnsmassnahmen |
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Entgeltsicherung
für ältere Arbeitnehmer |
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Beitragsbonus
für Arbeitgeber bei Beschäftigung älterer
Arbeitnehmer |
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Ausweitung
der Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung
Älterer |
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Vorarbeiten
zur Zusammenführung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe |
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Einrichtung
von JobCentern |
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Umsetzung
der Ich- bzw. Familien-AG |
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Mini-Jobs |
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Verbesserung
der Eingliederungschancen von Jugendlichen mit
schlechteren Startchancen |
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Erläuterungen zu beiden Gesetzen durch
das Bundesministerium f. Wirtschaft und Arbeit sind auf der
Internetseite des Ministeriums einsehbar. Dort befinden sich
auch die Gesetze zum Download.
Das
Erste und Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt.
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