Sehr geehrter Bewerber,

Wir werden für Sie auf der Grundlage des Vermittlungsgutschein des Arbeitsamtes tätig.
Aus diesem Grund müssen wir mit Ihnen einen Vermittlungsvertrag abschließen. 
Die Abrechnung unseres Erfolgshonorars erfolgt direkt mit dem Arbeitsamt. Sie brauchen an uns also nichts zu bezahlen.

Falls noch nicht geschehen, fordern Sie den Vermittlungsgutschein des Arbeitsamtes an. 
Sie haben darauf einen Anspruch, wenn Sie länger als drei Monate (ab 01.01.2005 sechs Wochen) arbeitslos sind . Sollten Sie Fragen zu dem Vermittlungsgutschein haben, so wenden Sie sich an Ihren Arbeitsberater vom Arbeitsamt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht unentgeltlich für Sie arbeiten können.

Wir freuen uns, Ihnen bei der Suche eines neuen Arbeitsplatzes behilflich sein zu können.

Bitte übersenden Sie uns  keine Bewerbungsunterlagen mit der “Post”.
Kurzbewerbung per Email oder rufen Sie uns an.